Kapitalanlagenrecht
 

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Kapitalanlagenrecht

Fehlerhafte Anlageberatung

Fehlerhafte Vermögensverwaltung

Vermögensberatung

Vertretung Ihrer Vermögensinteressen

 

 

Fehlerhafte Vermögensverwaltung

 
Sie haben einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen ?
Aber Sie wundern sich z.B. über die mikrige Renditesteigerung seither ?

Dann sollten Sie daran denken, dass der Vermögensverwalter deutlich weitergehende Pflichten hat als der bloße Anlageberater.
Während ersterer nur Empfehlungen ausspricht, jedoch Sie Ihre Anlageentscheidungen stets selbst treffen ist der Vermögensverwalter gerade dazu da Ihnen die oftmals schwierige Anlageentscheidung abzunehmen.
Daher treffen diesen regelmäßige Hinweis- und Überwachungspflichten betreffend die ihm anvertrauten Kapitalanlagen.

Das bedeutet, dass der Vermögensverwalter das Portfolio stets pflegen und an die veränderten Marktbedingungen im Lichte Ihrer Anlageziele und Ihrer Risikobereitschaft anzupassen hat.

Zudem hat er sich bietende Gewinnchancen wahrzunehmen, d.h. beispielsweise bei der sog. Mietverwaltung muss er sich bietende Mieterhöhungsspielräume zeitgerecht zu Ihrem Vorteil nutzen.

Vernachlässigt er die skizzierten Pflichten haben Sie einen Schadenersatzanspruch.

 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de