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An der Abgabe einer Steuererklärung kommt in Deutschland kaum jemand vorbei.
  
Selbst wenn kein laufendes Einkommen bezogen werden sollte, kommt man schnell im Schenkungs- oder Erbfall in die Situation eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen zu müssen.
  
Unser Schwerpunkt liegt dabei insbesondere in der begleitenden Beratung, sodass kein Beraterwechsel notwendig wird, wenn wir Sie beratend begleiten.
  
Lässt man diese Erklärungen von einem steuerlichen Berater erledigen hat man in dem schnellebigen Steuerrecht die Sicherheit keine Steuersparmöglichkeit übersehen zu haben, oder eine
vorteilhafte Entscheidung aus Rechtsprechung oder Verwaltungserlassen nicht gekannt und deshalb zuviel Steuer gezahlt zu haben. 
Ebenso wichtig ist die Prüfung der ergangenen Steuerbescheide auf Ihre Rechtmäßigkeit, damit Ihre Rechte ggf. innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gewahrt werden können.
  
Hier eine Auswahl von Steuererklärungen, die Sie so erwarten können:
  
- Einkommensteuererklärung 
- Körperschaftsteuererklärung 
- Gewerbesteuererklärung 
- Umsatzsteuererklärung 
- Umsatzsteuervoranmeldung 
- Lohnsteueranmeldung 
- Kapitalertragsteueranmeldung 
- Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.
  
  
 
 
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