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Steuerstrafsachen/-ordnungswidrigkeiten

 
Das nach allgemeiner Anschauung typische Betätigungsfeld des Rechtsanwalts im Steuerrecht (neben der Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren).
Die Vertretung gegenüber der Finanzbehörde (Ordnungswidrigkeiten) oder dem Gericht (Strafsachen), wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist."

Demgegenüber ist unser Hauptbetätigungsfeld normalerweise sozusagen im "Vorfeld" angesiedelt.
Wir unterstützen gerade Unternehmen, die besonders komplexen steuerlichen und sonstigen Regelungen ausgesetzt sind, im Rahmen einer langfristigen Beziehung umfassend im Alltag, um denkbare Gesetzesverstöße zu vermeiden.

Dieses Ziel kann besonders effektiv durch detaillierte Kenntnis des Geschäfts Ihres Unternehmens erleichtert werden und wird daher oftmals gerade erst durch die langfristige Mandantenbeziehung ermöglicht.

Hierbei unterstützen wir je nach Ihrem Bedarf punktuell oder umfassender, damit Sie Ihre steuerlichen Pflichten im Blick haben (Compliance), sei es beim einzelnen zweifelhaften Geschäftsvorfall oder mit dem Blick auf Ihr gesamtes Unternehmen (Tax Compliance System - TAX CMS).

Dies gilt gerade auch im oft unterschätzten Bereich des Personalwesens hinsichtlich der Vereinbarungen und der Umsetzung derselben mit dem eigenen Personal, was ebenfalls zunehmend in der Fokus behördlicher Kontrollbemühungen gerät (bspw. durch Kontrollen des Zoll).

Wegen unserer unternehmensbezogenen Ausrichtung unterstützen wir auch im Falle eines Verstoßes, empfehlen allerdings in Fällen bereits begonnener Ermittlungen stets auch die Hinzuziehung eines auf die steuerstrafrechtliche Sicht spezialisierten Kollegen, damit neben der Steuerrechtslage auch deren Durchsetzung im Rahmen der Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens stets besonders im Blick ist.

Dies empfehlen wir, weil gerade im Steuerstrafrecht gilt:
Mit Steuerfahndungsmaßnahmen ist regelmäßig neben der eigentlichen Tat und Ihrer Strafbarkeit noch eine Steuernachzahlung, sowie die oft verheerende Wirkung der Ermittlungen in der Öffentlichkeit verbunden.

 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de