Die Gegenstände des Familienrechts betreffen den unter den allgemeinkundigen Begriffen Ehe und Familie zusammengefassten Bereich.
Es handelt sich im einzelnen um:
Eherecht
- Eheschließung und Aufhebung einer fehlerhaften Ehe
- Ehenamen
- eheliche Lebensgemeinschaft
- eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Scheidung und Scheidungsfolgen (Unterhaltsverpflichtungen, Versorgungsausgleich)
..(Hinweis: Im Bereich der Scheidung und Scheidungsfolgen beraten wir nur aus steuerrechtlicher Sicht)
Kindschaftsrecht
- Abstammungsrecht (Mutter- und Vaterschaft)
- Unterhaltspflichten zwischen Eltern und Kindern
- elterliche Sorge
- Adoption
Betreuungsrecht
- Anordnung und Betreuerbestellung
- Einflussnahme durch Vorsorgevollmacht
Neuere Entwicklungen
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
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